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Finanzlexikon: vorstand
vorstand
Der Vorstand ist die operative Leitung einer Organisation, beispielsweise eines Unternehmens oder eines Vereins.
Die meisten Organisationen sind in der Gestaltung des Vorstandes frei, in den meisten grösseren Unternehmen finden sich im Vorstand jedoch ein Vorsitzender und mehrere Mitglieder, beispielsweise die Leiter verschiedener Produktionsbereiche/Divisionen oder verschiedener Aufgabenbereiche.
In einer Aktiengesellschaft wird der Vorstand (§ 76 ff. AktG) durch den Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestimmt. Eine erneute Benennung ist allerdings möglich. Der Vorstand kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen. Allerdings muß der Vorstand nicht Aktionär sein, darf aber auch nicht Aufsichtsratsmitglied sein (§ 105 AktG). Wenn eine AG über mehr als 3 Mio. EUR Grundkapital verfügt, muß sich der Vorstand aus mindestens 2 Personen zusammensetzen, wenn die Satzung nichts anderes aussagt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so herrscht Gesamtgeschäftsführungsbefugnis sowie Gesamtvertretungsbefugnis. Das Gehalt des Vorstandes kann außer einem fixen Betrag auch eine Beteiligung am Jahresgewinn (Tantième) sein. Der Vorstand hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf das Wettbewerbsverbot zu achten und den Aufsichtsrat über die Entwicklungen des Unternehmens in Kenntnis zu setzen. Außerdem hat er die Pflicht den Jahresabschluss und den Lagebericht den Abschlussprüfern vorzulegen (§ 148 AktG).
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